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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 51/10 (BFH) |
| §§: | SGB XII § 43 Abs. 2, EStG § 11 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Behinderung, Lebensunterhalt, Zufluss |
| Rechtsfrage: | Rückforderung von Kindergeld für ein behindertes Kind: Ist eine Nachzahlung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII für zurückliegende Kalenderjahre im Monat des Zuflusses anzurechnen - mit der Folge, dass für den Monat der Zahlung der Lebensunterhalt des behinderten Kindes aus eigenen Mitteln gedeckt ist und somit kein Anspruch auf Kindergeld für diesen Monat besteht - oder nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise den Monaten zuzuordnen, für die sie bestimmt waren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 19.07.2010 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 10255/07 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 30 22 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 20.03.2013 |
| Erledigungs-Az: | XI R 51/10 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 16 79 |