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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 57/15 (BFH) |
§§: | ErbStG § 13 a Abs. 1 Satz 4, ErbStG § 13 a Abs. 4 Satz 5 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Gesonderte Feststellung, Lohnsummenregelung, Mindestlohnsumme |
Rechtsfrage: | Anwendung der Lohnsummenregelung auch bei weniger als 20 Beschäftigten? Ist § 13 a Abs. 1 Satz 4 Alt. 2 ErbStG im Wege teleologischer Auslegung dahingehend zu verstehen, dass für die Ermittlung der Mindestlohnsumme auch auf Beschäftigte nachgeordneter Beteiligungsgesellschaften abzustellen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 28.10.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 269/15 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 29 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.09.2018 |
Erledigungs-Az: | II R 57/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 17 56 |