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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 47/15 (BFH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g, Richtlinie 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a
Schlagwörter Steuerbefreiung, Therapie, Heilbehandlung, Künstler, Kunst, Umsatzsteuer, EG, EU
Rechtsfrage: Kann sich der Kläger hinsichtlich seiner Tätigkeit (Integration künstlerischer Methoden in das therapeutische Programm, Kunst als Therapie des Strafvollzugs) für eine sozialtherapeutische Anstalt unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL oder des vor 2007 geltenden Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG berufen und die Umsatzsteuerfreiheit für diese Umsätze in Anspruch nehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 28.10.2015
Vorinstanz/AZ: 2 K 2070/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 08 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.01.2017
Erledigungs-Az: V R 47/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 09 22