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Vorsteuerabzug aus Strohmanngeschäften, Kenntnis des Leistungsempfängers, Vermittlung von Schrottlieferungen, Abrechnung durch Gutschriften und Blanko-Barquittungen, Vertreter als Hintermann
Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Vorsteuerabzug
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Vorsteuerabzug
Fundstellen
-
FG Düsseldorf 15.02.2013, 1 K 720/12 U
EFG 2014 S. 1914
Normen
[AO 1977] § 41 Abs. 2
[BGB] § 164 Abs. 1, § 167, § 179
[UStG] § 14 Abs. 1 Satz 2, § 14 Abs. 2 Satz 3, § 14 Abs. 4 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1
[AO 1977] § 41 Abs. 2
[BGB] § 164 Abs. 1, § 167, § 179
[UStG] § 14 Abs. 1 Satz 2, § 14 Abs. 2 Satz 3, § 14 Abs. 4 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 10.09.2015, SIS 15 28 64, Vorsteuerabzug, Vertrauensschutz, Falsche Angaben
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 10.9.2015, SIS 15 28 64, Anforderungen an die Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs, Strohmann als leistender Unternehmer: 1. De...
Fachaufsätze
- LIT 03 00 14 A. Neumann-Tomm, MwStR 24/2014 S. 849: Vorsteuerabzug aus Strohmanngeschäften - Vertreter als Hintermann - Erste Einordnung des Urteils des FG D...

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