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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 25/06
§§: EStG § 2 Abs. 3, StEntlG 1999/2000/2002, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Mindestbesteuerung, Verlustausgleich, Verfassung, Leistungsfähigkeit, Rechtsstaat
Rechtsfrage: Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 bei sog. echten Verlusten aus Vermietung und Verpachtung im Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß? Ist das Gebot der Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden? Verstößt diese Vorschrift gegen das Rechtsstaatsprinzip? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.03.2006
Vorinstanz/AZ: 11 K 1266/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 01 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.03.2011
Erledigungs-Az: IX R 66/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren XI R 25/06 ist bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 15.3.2007) - abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 66/06 - Verfahren wieder aufgenommen - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 26 06