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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 57/00
§§: EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 Nr 6
Schlagwörter Einkünfteerzielungsabsicht, Totalüberschussprognose
Rechtsfrage: Einkünfteerzielungsabsicht bei befristeter Vermietung - Spricht die beim Abschluss befristeter Mietverträge von Anfang bestehende und in den Mietverträgen auch ausdrücklich angesprochene beabsichtigte Eigennutzung gegen die Einkünfteerzielungsabsicht - Sonderabschreibung gem. § 4 FördG bei Ermittlung des Totalüberschusses aus den Werbungskosten auszusondern? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 25.11.1999
Vorinstanz/AZ: 4 K 2014/98 E, P, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 59 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.07.2002
Erledigungs-Az: IX R 57/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 93 35