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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 84/11 (BFH)
§§: EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Freiberufliche Einkünfte, Honorar, Zusammenballung, Mehrjährige Tätigkeit, Tarifermäßigung, Gleichbehandlungsgrundsatz
Rechtsfrage: Ist ein Honorar, das einem Rechtsanwalt für die mehrjährige Bearbeitung diverser Klageverfahren für die gleichen Mandanten in einem einzigen Veranlagungszeitraum zufließt, unter Beachtung des Gleichheitssatzes den außerordentlichen Einkünften i.S. von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG zuzuordnen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 28.09.2009
Vorinstanz/AZ: 5 K 201/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 07 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.01.2013
Erledigungs-Az: III R 84/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 08 43