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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 6/12 (BFH) |
§§: | EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, VO (EWG) Nr. 1408/71, VO (EWG) Nr. 574/72, EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG § 1 Abs. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Polen, Arbeitnehmer, Unbeschränkte Steuerpflicht, Gemeinschaftsrecht, EG, EU |
Rechtsfrage: | Anwendung des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bei der Geltendmachung von Kindergeldansprüchen durch EU-Angehörige: Hat eine polnische Staatsangehörige, die als Saisonarbeiterin vorübergehend in Deutschland beschäftigt war und als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wurde, Anspruch auf Kindergeld, obwohl sie für denselben Zeitraum Kindergeld in Polen erhalten hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 30.08.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 817/09 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 18 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.03.2013 |
Erledigungs-Az: | XI R 6/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |