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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 30/10 (BFH) |
§§: | FGO § 47, FGO § 52 a, FGO § 64, FGO § 56 |
Schlagwörter | Klage, Einlegung, Form, Frist, Elektronische Signatur, Wiedereinsetzung |
Rechtsfrage: | Ist eine per e-mail an die elektronische Poststelle des FGs übermittelte Klage formgerecht erhoben, wenn sie nicht mit einer qualifizierten Signatur versehen ist? - Ist die Auslegung des § 2 Abs. 3 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Hamburg durch das FG mit § 52 a FGO vereinbar? Hätte das FG vor Ablauf der Klagefrist unverzüglich auf den Formmangel hinweisen müssen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 30.03.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 93/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 19 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.07.2011 |
Erledigungs-Az: | VII R 30/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 30 17 |