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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 21/04 |
| §§: | GewStG § 8 Nr. 7, GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 2, GG Art. 3 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Gleichheitsgrundsatz, Vermietung, Miete |
| Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 7 GewStG: Verstößt die Hinzurechnungsvorschrift nach § 8 Nr. 7 GewStG angesichts der EuGH-Rechtsprechung in der Rechtssache C-294/97 Eurowings für eine inländische GmbH, die ein Wirtschaftsgut von einem im Inland ansässigen und nicht der Gewerbesteuer unterliegenden Vermieter mietet, gegen das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 16.07.2003 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 14/00 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 1644 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 48 39 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.07.2005 |
| Erledigungs-Az: | I R 21/04 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 39 60 |