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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 134/98 |
| §§: | AO 1977 § 227, FGO § 44, FGO § 102 |
| Schlagwörter | Erlaß, Billigkeit, Ermessen, Vorverfahren |
| Rechtsfrage: | 1. Kein Erlaß aus persönlichen Billigkeitsgründen, wenn wegen der zu beachtenden Pfändungsfreigrenzen die Einziehung der Steueransprüche ausgeschlossen ist? - 2. Erlaß von Säumniszuschlägen durch das FG ohne entsprechendes außergerichtliches Vorverfahren (weil Gegenstand der Beschwerdeentscheidung und der Anfechtungsklage lediglich der Erlaß der den Säumniszuschlägen zugrundeliegenden Steuern war)? - Zulassung durch BFH |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 20.03.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 7339/94 AO |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 27.09.2001 |
| Erledigungs-Az: | X R 134/98 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 04 81 |