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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 42/06 |
§§: | EStG § 32 c, EStG § 10 d, EStG § 2 Abs. 3 |
Schlagwörter | Tarifbegrenzung, Verlustabzug, Gewerbebetrieb |
Rechtsfrage: | Berücksichtigung eines Verlustrücktrags bei der Berechnung des Entlastungsbetrags nach § 32 c EStG: Wie ist der Entlastungsbetrag gemäß § 32 c EStG im Veranlagungszeitraum 2000 zu ermitteln, wenn im Gesamtbetrag der Einkünfte gewerbliche Einkünfte enthalten sind und aus dem Veranlagungszeitraum 2001 ein Verlustrücktrag gemäß § 10 d EStG in Abzug gebracht wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 22.08.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 4784/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 180 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 43 85 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |