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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 16/11 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a, UStG § 4 Nr. 12 Satz 2 |
Schlagwörter | Steuerfreier Umsatz, Vermietung, Prostituierte, Nebenleistung, Wohnsitz |
Rechtsfrage: | Vermietung an Prostituierte: Handelt es sich bei der Vermietung von möblierten Zimmern an Prostituierte zur Ausübung ihres Gewerbes um steuerfreie Vermietungsleistungen? Führen erbrachte Nebenleistungen wie Reinigung der Räumlichkeiten, Offenhalten des Hauses sowie ein teilweise vorhandenes Verpflegungsangebot dazu, dass die erbrachten Leistungen insgesamt keine umsatzsteuerfreien Vermietungsleistungen sind? Inwieweit ist die Frage des festen Wohnsitzes der Prostituierten sowie die Absicht des Vermieters eine längerfristige Vermietung durchzuführen, bedeutsam für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Leistungen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 02.12.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 387/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 31 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2014 |
Erledigungs-Az: | XI R 16/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 04 04 |