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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 54/02 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 73, EStG § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Arbeitslosigkeit, EG, Ausland, Ausländer |
Rechtsfrage: | Kindergeldanspruch für ein volljähriges, arbeitsloses, in den Niederlanden wohnendes Kind nach der vor 2000 geltenden Rechtslage, wenn das Kind lediglich bei einem privaten Arbeitsvermittler ("Start Uitzendbureau"), nicht aber bei der staatlichen Arbeitslosenvermittlung ("Arbeidsbureau") als arbeitslos und arbeitssuchend registriert ist? Erfordernis einer Vorlage an den EuGH zur Klärung der Frage, welche Anforderungen an den Nachweis der Arbeitslosigkeit eines in einem anderen Mitgliedstaat der EU wohnenden Kindes bei der Gewährung von Kindergeld zu stellen sind? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 20.06.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 5401/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 91 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.07.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII R 54/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 49 50 |