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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 32/17 (BFH)
§§: AO § 129
Schlagwörter Offenbare Unrichtigkeit, Fehlerberichtigung, Berichtigung
Rechtsfrage: Rechtfertigt die Tatsache, dass die Sachbearbeiterin des FA bei der Auswertung des BP-Berichts ein sich in den Steuerakten befindliches Schreiben der Klägerin nicht berücksichtigte und deshalb Sachverhalte und Erhöhungen der Bemessungsgrundlage doppelt erfasst wurden, die Änderung der rechtskräftigen USt-Bescheide 2006 bis 2008 wegen einer offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 AO? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.12.2016
Vorinstanz/AZ: 6 K 613/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 23 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.01.2019
Erledigungs-Az: V R 32/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 06 22