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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 85/11 (BFH)
§§: AO § 18 Abs. 1 Satz 1, AO § 26, AO § 127, AO § 227, AO § 367 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Erlass, Steuer, Säumniszuschlag, Örtliche Zuständigkeit, Erhebung
Rechtsfrage: Darf nach einem - durch Eintritt der beschränkten Steuerpflicht des ins Ausland verzogenen Klägers veranlassten - Wechsel der örtlichen Zuständigkeit das bisher zuständige Finanzamt noch über den Erlass der unter seiner Zuständigkeit entstandenen rückständigen Steuern und Säumniszuschläge entscheiden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 10.05.2011
Vorinstanz/AZ: 5 K 5403/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 40 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.04.2012
Erledigungs-Az: III R 85/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 21 39