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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 50/09 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 4 Nr. 1 Buchst. a, UStG 1999 § 6 a |
Schlagwörter | Buchnachweis, Belegnachweis, Innergemeinschaftliche Lieferung, Kraftfahrzeughandel, Kraftfahrzeug, Scheinrechnung, Strohmann, Scheingeschäft, Binnenmarkt, Steuerbefreiung |
Rechtsfrage: | Können Fahrzeug-Lieferungen nach Italien als innergemeinschaftliche Lieferungen i.S. von § 6 a UStG steuerfrei behandelt werden, wenn die bezeichneten Abnehmer nicht ihre tatsächlichen Kunden gewesen sind (Scheingeschäft)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.11.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 273/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 07 29 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.08.2011 |
Erledigungs-Az: | V R 50/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 30 80 |