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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 120/00 |
§§: | EStG § 8 Abs. 2 S 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S 2, LStR Abschn 31 Abs. 7 Nr. 2 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeug, Überlassung, Privatnutzung, Fahrtenbuch |
Rechtsfrage: | Liegt ein "ordnungsgemäßes Fahrtenbuch" i.S. des § 8 Abs. 2 S. 4 EStG auch dann vor, wenn sich Reisezweck und Geschäftspartner nicht aus dem Fahrtenbuch selbst, sondern aus ergänzenden Aufzeichnungen (Reisekostenabrechnungen) ergeben? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1801/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 53 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.12.2005 |
Erledigungs-Az: | VI R 120/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |