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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 51/09 (BFH) | 
| §§: | EStG § 33, GG Art. 6 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Pflegeheim, Wohnsitz, Ehe und Familie, Mittelbarkeit | 
| Rechtsfrage: | Kann eine nicht pflegebedürftige Ehefrau ihre eigenen Kosten für ein Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung geltend machen, weil sie mit ihrem pflegebedürftigen Ehemann in ein Pflegeheim übersiedelt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 03.12.2007 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 363/05 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 10 53 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 15.04.2010 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 51/09 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 18 72 | 
