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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 47/14 (BFH) |
§§: | InvStG § 7 Abs. 7, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2, InvStG § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Veräußerung, Investmentfonds, Anrechnung, Kapitalertragsteuer, Feststellungslast |
Rechtsfrage: | Kann eine Anrechnung/Erstattung von bei der Veräußerung ausländischer Investmentfondsanteile nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG a.F. einbehaltener Kapitalertragsteuer in den Fällen eines Inhaberwechsels (Depotwechsel, unentgeltlicher Erwerb) auch insoweit erfolgen, als diese auf ausschüttungsgleiche Erträge für einen Zeitraum entfällt, in dem der Veräußerer noch nicht Eigentümer der Anteile war und trägt in diesem Fall der Veräußerer die Feststellungslast für die steuerliche Erfassung der ausschüttungsgleichen Erträge beim Vorbesitzer (§ 7 Abs. 7 InvStG a.F. i.V.m. § 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 EStG)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 24.09.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 87/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 226 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 01 64 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |