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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 41/09 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Versorgung, Zusatzversorgungskasse, Einkünfte |
Rechtsfrage: | Überschrittener Grenzbetrag: Inwieweit sind bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge i.S. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG die Beiträge des öffentlichen Arbeitgebers zu einer zusätzlichen tarifvertraglichen Altersversorgung gemäß § 25 TVöD zu berücksichtigen? Gleichstellung mit Sozialversicherungsbeiträgen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.05.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1239/06 (Kg) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 31 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.05.2011 |
Erledigungs-Az: | III R 41/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 33 04 |