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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 47/10 (BFH)
§§: EStG § 33
Schlagwörter Asbest, Sanierung, Wohngebäude, Außergewöhnliche Belastung, Nachweis, Zwangsläufigkeit, Gutachten
Rechtsfrage: Können Aufwendungen für die Asbestsanierung des Daches eines selbstgenutzten Wohnhauses als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein, wenn die Zwangsläufigkeit der Durchführung der Maßnahme nicht durch ein z u v o r erstelltes amtliches Gutachten nachgewiesen worden ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 12.11.2009
Vorinstanz/AZ: 6 K 2314/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 28 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.03.2012
Erledigungs-Az: VI R 47/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 15 35