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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 37/00 |
§§: | MinöStG § 3 Abs 4 |
Schlagwörter | Ortsfeste Anlage, Steuerbegünstigte Verwendung |
Rechtsfrage: | Gilt ein Miniblockheizkraftwerk, das ca. 500 kg schwer, zur Vermeidung von Vibrations- und Schwingungübertragungen lediglich auf Gummifüßen bzw. -tellern stehend aufgestellt ist, als ortsfest i.S. des § 3 Abs. 4 MinöStG? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.02.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 174/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 53 32 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.09.2001 |
Erledigungs-Az: | VII R 37/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |