Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-96/07 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 3, Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 22, Richtlinie 77/388/EWG Art. 18 Abs. 1 Buchst. d
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Reverse-Charge-Verfahren, Frist, Ausschlussfrist, Abzug,, Italien, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: 1. Sind Art. 17, Art. 21 Abs. 1 und Art. 22 der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung (im vorliegenden Fall Art. 19 D.P.R. 26/10/72 Nr. 633) entgegenstehen, die die Ausübung des Rechts auf Abzug der von einem Steuerpflichtigen in Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit geschuldeten Mehrwertsteuer an die Einhaltung einer (zweijährigen) Ausschlussfrist knüpft, und zwar insbesondere in Fällen, in denen die Besteuerung des Erwerbs des Gegenstands oder der Dienstleistung mit der Mehrwertsteuer in einem "Reverse-Charge-Verfahren" erfolgt, bei dem der Verwaltung für die Erhebung der Steuer eine längere Frist (nach Art. 57 D.P.R. 633/72 vier Jahre) zugestanden wird als dem Unternehmer für seinen Abzug, der ihm nach Fristablauf nicht mehr zusteht? - 2. Ist Art. 18 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, mit denen im Rahmen der Regelung der "Förmlichkeiten" i.S. dieser Bestimmung durch das "Reverse-Charge-Verfahren" - vgl. Art. 17 Abs. 3 i.V.m. den Art. 23 und 25 D.P.R. 633/72 - eine Frist - wie die des Art. 19 D.P.R. 633/72 - für die Ausübung des in Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG vorgesehenen Abzugsrechts (einseitig zu Lasten des Steuerpflichtigen) eingeführt wird?
Vorinstanz: Commissione Tributaria Provinciale (Italien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2007 Nr. C 117 S. 4
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 08.05.2008
Erledigungs-Az: Rs C-95/07 und C-96/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 25 48