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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 40/06 |
§§: | UStG 1993 § 18 Abs. 9, UStG 1993 § 19 Abs. 1, UStDV § 51 Abs. 3, UStDV § 59 |
Schlagwörter | Ansässigkeit, Sitz, Bescheinigung, Mitgliedstaat |
Rechtsfrage: | 1. Bindet eine in einem Mitgliedstaat ausgestellte Unternehmerbescheinigung die Finanzverwaltung eines anderen Mitgliedstaates? - 2. Wie sind die Begriffsmerkmale der Ansässigkeit und des Sitzes in § 18 Abs. 9 UStG zu definieren? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 26.02.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2769/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 01 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.05.2008 |
Erledigungs-Az: | XI R 58/06 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an XI. Senat - neues Aktenzeichen: XI R 58/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 27 67 |