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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 48/02 |
§§: | EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b, EStG § 17 |
Schlagwörter | Wesentliche Beteiligung, Bewertung, Teilwertabschreibung, Teilwert, Anschaffungskosten, Einlage |
Rechtsfrage: | Ist eine wesentliche Beteiligung (§ 17 EStG), die aufgrund einer neu entstandenen Betriebsaufspaltung als Betriebsvermögen auszuweisen ist, in der Eröffnungsbilanz mit den Anschaffungskosten (AK) oder dem niedrigeren Teilwert anzusetzen und kann bei Ansatz mit den AK eine Teilwertabschreibung am Ende des ersten Gewinnermittlungszeitraums berücksichtigt werden, wenn die Wertminderung der Anteile im Privatvermögen eingetreten war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 15.05.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 853/98 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1083 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 91 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.09.2008 |
Erledigungs-Az: | X R 48/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 40 71 |