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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 23/09 (BFH) |
§§: | UStG 1993 § 4 Nr. 8 Buchst. g, UStG 1993 § 4 Nr. 10 Buchst. b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeughandel, Gebrauchtwagen, Nebenleistung, Garantie, Garantieerklärung, Steuerfreiheit |
Rechtsfrage: | 1. Liegt eine unselbständige Nebenleistung zum Gebrauchtwagenverkauf vor, wenn ein Gebrauchtwagenhändler beim Kfz-Verkauf eine händlereigene Garantie gewährt, wonach dem Garantienehmer ein Anspruch nur gegenüber dem Händler zusteht, so dass die Aufteilung der Umsätze in eine steuerbare und steuerpflichtige Gebrauchtwagenlieferung und eine steuerfreie Garantiegewährung ausscheidet? - 2. Erfordert die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG bei richtlinienkonformer Auslegung i.S. der Rechtsprechung zu Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2 Richtlinie 77/388/EWG ein Finanzgeschäft? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 08.06.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 3002/05 U |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 2068 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 31 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.09.2010 |
Erledigungs-Az: | XI R 23/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |