Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 9/14 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 4
Schlagwörter Nachträgliche Anschaffungskosten, Insolvenz, Wesentliche Beteiligung, Bürgschaft
Rechtsfrage: Zeitpunkt der Verlustentstehung bei § 17 EStG/Verlustberücksichtigung vor Abschluss des GmbH-Insolvenzverfahrens: Kann in 2010 noch nicht von einer Verlustentstehung nach § 17 EStG ausgegangen werden, da zwar mit einer Zuteilung und Rückzahlung von Gesellschaftsvermögen nicht mehr gerechnet werden konnte, die Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten aus der Bürgschaftsverpflichtung wegen laufender Vergleichsverhandlungen aber erst in 2011 feststand? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 27.03.2014
Vorinstanz/AZ: 2 K 4479/12 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 18 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.12.2014
Erledigungs-Az: IX R 9/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 07 79