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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-455/05 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2
Schlagwörter EG, EU, Übernahme, Verbindlichkeiten, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer
Rechtsfrage: Ist Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2 der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich des Begriffs der "Übernahme von Verbindlichkeiten" dahingehend auszulegen, dass hierunter nur Geldverbindlichkeiten zu subsumieren sind oder erfasst die Vorschrift auch die Übernahme von anderen Verbindlichkeiten, z.B. von Dienstleistungsverpflichtungen?
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 01.12.2005
Vorinstanz/AZ: II 268/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 06 22
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 19.04.2007
Erledigungs-Az: Rs C-455/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 14 92