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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 61/06 | 
| §§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 | 
| Schlagwörter | Fahrtätigkeit, Verpflegungsmehraufwand, Fahrzeug | 
| Rechtsfrage: | Ist das Verlassen des Betriebsgeländes Voraussetzung für das Vorliegen einer Fahrtätigkeit und liegt diese auch dann vor, wenn das geführte Selbstladetransportfahrzeug im wesentlichen im Be- und Entladen des Fahrzeugs und zum Verbringen des Abbaumaterials auf dem Untertage-Betriebsgelände (Grubenbetrieb mit ca. 500 km unterirdischem Wegenetz) besteht? Erfüllt das Bedienen des Selbstladetransportfahrzeugs den Begriff der Fahrzeugeigenschaft oder handelt es sich hier wegen der speziellen Konstruktion um eine (selbstfahrende) Arbeitsmaschine? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt | 
| Vorinstanz/Datum: | 29.06.2006 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 2189/03 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 04 93 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 18.06.2009 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 61/06 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 29 89 |