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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 31/14 (BFH)
§§: EStG § 16 Abs. 3 Satz 2, EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 6 Abs. 5
Schlagwörter Personengesellschaft, Realteilung, Veräußerungsgewinn, Stille Reserven, Betriebsfortführung
Rechtsfrage: Liegt eine Realteilung vor, wenn einer der beiden Kommanditisten nur funktional nicht wesentliche Betriebsgrundlagen erhält, während der andere das Unternehmen mit sämtlichen funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen der vormaligen GmbH & Co. KG - insbesondere dem Kundenstamm - in Gestalt eines neu gegründeten Einzelunternehmens weiterführt, oder ist dieser Vorgang als Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen Sachwertabfindung anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 12.03.2014
Vorinstanz/AZ: 4 K 1546/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 17 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.03.2017
Erledigungs-Az: IV R 31/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 10 23