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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 53/16 (BFH)
§§: EStG § 13, EStG § 4 Abs. 1
Schlagwörter Landwirtschaft, Betriebsverpachtung, Grundstück, Veräußerung, Betriebsvermögen
Rechtsfrage: Gehören bei einem im Wege vorweggenommener Erbfolge erhaltenen, bereits vom Übergeber parzellenweise verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb Grundstücke, die der Erwerber nach der Übertragung hinzuerworben und zunächst ebenfalls zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet hat, zum Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs und gehört deshalb ein bei der Weiterveräußerung dieser Grundstücke erzielter Gewinn zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 21.09.2016
Vorinstanz/AZ: 4 K 1927/15
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 2047
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 26 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.12.2019
Erledigungs-Az: VI R 53/16
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: IV R 52/16 -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 03 43