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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 72/96 |
§§: | AO 1977 § 179 Abs. 3, AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 23 Abs. 4 |
Schlagwörter | Ergänzungsbescheid, Spekulationsgeschäft, Einheitliche und gesonderte Feststellung, Feststellungsbescheid |
Rechtsfrage: | Durften in einem Ergänzungsbescheid gem. § 179 Abs. 3 AO 1977 erstmals positive Einkünfte aus einem Spekulationsgeschäft (Veräußerung des nicht ausgebauten Dachgeschosses eines Mietwohngrundstückes) festgestellt werden, wenn bisher neben den festgestellten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in der Anlage zum Feststellungsbescheid lediglich "nachrichtlich" ein (erklärter) Spekulationsverlust mitgeteilt worden war? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 15.12.1995 |
Vorinstanz/AZ: | III 141/92 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1996 S. 862 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.05.1999 |
Erledigungs-Az: | IX R 72/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 53 02 |