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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 57/13 (BFH) | 
| §§: | EStG 2009 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, EStG 2009 § 43 a Abs. 3 Satz 4, EStG 2009 § 20 Abs. 6 Satz 6, EStG 2009 § 20 Abs. 6 Satz 2 | 
| Schlagwörter | Aktie, Zwang, Einziehung, Veräußerung, Bescheinigung, Verlustverrechnung | 
| Rechtsfrage: | Fällt unter den Begriff der Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG 2009 auch die entschädigungslose zwangsweise Einziehung von Aktien im Rahmen eines Insolvenzverfahrens? Setzt eine Verlustverrechnung im Veranlagungsverfahren in diesem Fall eine Bescheinigung i.S. des § 43 a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG 2009 voraus? Dürfen im Anwendungsbereich der Abgeltungsteuer entstandene Neu-Verluste aus Kapitalvermögen mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG verrechnet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz | 
| Vorinstanz/Datum: | 23.10.2013 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 2096/11 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 08 98 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 12.05.2015 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 57/13 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 20 71 | 
