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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 96/96 |
§§: | EStG § 16 Abs. 3 Satz 1, EStG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a, EStG § 7 Abs. 5 Satz 1, EStDV § 7 Abs. 1 |
Schlagwörter | Betriebsaufspaltung, Betriebsaufgabe, wesentliche Betriebsgrundlage, Grundstück, Betriebsgrundstück |
Rechtsfrage: | Grundstück mit Lagerhalle (Anteil der Büroräume und Mannschaftsräume 30 v.H.) als wesentliche Betriebsgrundlage eines Fernmeldeanlagen- und Tiefbaubetriebes? Führt bei beabsichtigter unentgeltlicher Betriebsübergabe die Zurückbehaltung und Vermietung des Grundstücks zu einer Betriebsaufspaltung und zu einem Betriebsaufgabegewinn? - AfA nach § 7 Abs. 5 Satz 1 EStG oder nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 25.07.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 3105/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.08.1998 |
Erledigungs-Az: | III R 96/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 57 18 |