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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 46/10 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 |
Schlagwörter | Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Wegstrecke, Fiktion |
Rechtsfrage: | Kann statt der kürzesten Straßenverbindung (38 km) zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine fiktive Wegstrecke (49 km) als "offensichtlich verkehrsgünstiger" zugrunde gelegt werden oder ist nur der Vergleich mit der vom Arbeitnehmer tatsächlich regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzten Strecke (54 km) zulässig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 31.08.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 242/08 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 28 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.11.2011 |
Erledigungs-Az: | VI R 46/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 04 17 |