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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 21/17 (BFH) |
| §§: | UStG § 13 b, UStG § 17, AO § 37 Abs. 2, UStG § 27 Abs. 19 |
| Schlagwörter | Steuerschuldner, Berichtigung, Erstattungsanspruch, Treu und Glauben |
| Rechtsfrage: | Korrektur eines Umsatzsteuerbescheids wegen zu Unrecht festgesetzter Umsatzsteuer nach § 13 b UStG: Kann im Rahmen der Rückabwicklung des sog. Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13 b UStG auf seiten eines Werkunternehmers der begehrten Änderung des Umsatzsteuerbescheids die Vorschrift des § 17 UStG in unmittelbarer bzw. analoger Anwendung entgegengehalten werden? - Steht der Durchsetzbarkeit des gemäß § 37 Abs. 2 AO geltend gemachten Erstattungsanspruchs der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 28.04.2017 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 2634/15 U |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 13 45 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 23.01.2019 |
| Erledigungs-Az: | XI R 21/17 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 01 82 |