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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 68/14 (BFH) |
§§: | EStG § 33, EStDV § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f, EStDV § 84 Abs. 3 f |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Nachweis, Krankheit, Anerkennung, Wissenschaft |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei der Liposuktion um eine wissenschaftlich anerkannte Methode zur Behandlung eines Lipödems, so dass die entsprechenden Aufwendungen ohne die Nachweiserfordernisse des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 01.10.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 272/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 04 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.06.2015 |
Erledigungs-Az: | VI R 68/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 18 89 |