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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 43/17 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Zeitliche Begrenzung |
Rechtsfrage: | 1. Steht das vom Kind angestrebte Berufsziel als Steuerberater in einem sachlichen Zusammenhang mit der Absolvierung der Prüfung als Steuerfachangestellter, wenn zwischen dem erfolgreichen Abschluss des ersten Berufsabschnitts (mit Bestehen der Prüfung als Steuerfachangestellter) und der möglichen Zulassung zur Steuerberaterprüfung ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren liegt? - 2. Ist hier ein "enger zeitlichen Zusammenhang" im Sinne der Regelung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gegeben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 15.02.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1290/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 09 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.04.2019 |
Erledigungs-Az: | III R 43/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 15 85 |