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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 15/19 (BFH)
§§: GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e
Schlagwörter Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Miete
Rechtsfrage: Fallen die für die Anmietung von Messestandsflächen gezahlten Entgelte unter § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 29.01.2019
Vorinstanz/AZ: 10 K 2717/17 G, Zerl
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 04 77
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision