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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 29/19 (BFH)
§§: AO § 65, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9
Schlagwörter Zweckbetrieb, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Gemeinnützige Zwecke, Wettbewerb, Abfärbetheorie
Rechtsfrage: Konkurrentenklage: Steuerrechtliche Beurteilung eines Betriebs einer gemeinnützigen Körperschaft: Kann eine Tätigkeit nur dann als Zweckbetrieb eingestuft werden, wenn sie in ihrer Gesamtausrichtung den steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecken dient und muss sich das Entgelt am Prinzip der Kostendeckung orientieren? Ist für diese Beurteilung der handelsrechtliche Gewinn heranzuziehen oder nur die Finanzierungsüberschüsse? - Wird die Gemeinnützigkeit einer Gesellschaft durch die enge Zusammenarbeit mit ihrer gewerblichen Tochtergesellschaft ausgeschlossen, da die Gewerblichkeit der Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft abfärbt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Sonstige Person
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 03.09.2019
Vorinstanz/AZ: 6 K 3315/17 K, G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 20 15
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen V R 49/19