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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 32/11 (BFH) | 
| §§: | KStG § 8 Abs. 1, AO § 163 | 
| Schlagwörter | Antrag, Billigkeitsmaßnahme, Steuerfestsetzung, Vorbehalt der Nachprüfung | 
| Rechtsfrage: | Kann eine konkludente Entscheidung über einen Antrag nach § 163 AO verbunden mit einer Steuerfestsetzung, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erging, von der Finanzverwaltung verbindlich getroffen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | Sächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 16.03.2011 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 1833/10 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 18 19 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 12.07.2012 | 
| Erledigungs-Az: | I R 32/11 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 25 19 |