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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III B 53/98 | 
| §§: | InvZulG § 2 S. 2 Nr. 1, EStG § 6 Abs. 2, EStR Abschn. 34 Abs. 3 | 
| Schlagwörter | Wahlrecht, Zuschuß, Investitionszulage, geringwertige Wirtschaftsgüter | 
| Rechtsfrage: | Sind mit öffentlichen Zuschüssen angeschaffte Wirtschaftsgüter durch Ausübung des Wahlrechts gemäß Abschn. 34 Abs. 3 S. 3 EStR als gemäß § 2 S. 2 Nr. 1 InvZulG nicht zulagenbegünstigte geringwertige Wirtschaftsgüter zu bewerten? | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 26.02.1998 | 
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 7463/97 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 21.12.1999 | 
| Erledigungs-Az: | III B 53/98 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: III R 18/00 - Erledigt durch BFH-Urteil vom 23.8.2001 - III R 18/00 - Erledigung der Hauptsache |