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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 63/04 |
§§: | InsO § 3 Abs. 1, InsO § 156 Abs. 1, InsO § 17 |
Schlagwörter | Insolvenz, Eröffnung, Antrag, Ermessen |
Rechtsfrage: | Liegt dem beim Amtsgericht gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Ermessensfehler zugrunde, wenn die Finanzbehörde zuvor nicht alle Vollstreckungsmöglichkeiten (z.B. auch Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) ausgeschöpft hat? Durfte der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Entscheidung über einen beantragten Vollstreckungsaufschub gestellt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 21.09.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7182/04 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 02 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.12.2005 |
Erledigungs-Az: | VII R 63/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 17 02 |