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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 66/09 (BFH) | 
| §§: | EStG § 11 Abs. 1 Satz 3, EStG § 38 a Abs. 1 Satz 3, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 42 d | 
| Schlagwörter | Zufluss, Tantieme, Gesellschafter-Geschäftsführer, Fälligkeit, Umwandlung, Pensionszusage | 
| Rechtsfrage: | Ist die Tantiemeforderung eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers zugeflossen, wenn sie nach dem Anstellungsvertrag zwar noch nicht fällig ist, aber bereits erfüllt werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Nürnberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 12.11.2009 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 1570/2008 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 10 35 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 03.02.2011 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 66/09 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 13 36 | 
