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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 1/09 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. bb Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Rentenbesteuerung, Öffnungsklausel, Verfassung, Nachweis
Rechtsfrage: Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz - Verfassungswidrigkeit der Öffnungsklausel: Ist die Altersrente des Klägers zu Unrecht mit einem Anteil von 50 % der Besteuerung unterworfen und die Anwendung der Öffnungsklausel deshalb abgelehnt worden, weil nicht mindestens zehn Jahre lang Beiträge oberhalb des Höchstbetrags zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet wurden? Verfassungswidrigkeit des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 06.11.2008
Vorinstanz/AZ: 4 K 54/08 (6)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 11 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.05.2010
Erledigungs-Az: X R 1/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 27 25