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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 83/98
§§: EStG § 42 d, EStG § 19, AEBestV DDR § 3 Abs. 2 Nr. 8, AEBestV DDR § 3 Abs. 5
Schlagwörter Haftung, Jahresendprämie, Betriebsprämienfonds, Beitrittsgebiet
Rechtsfrage: Kommt es für die Steuerfreiheit von im 2. Hj. 1990 gezahlten Jahresendprämien aus dem Betriebsprämienfonds der volkseigenen Wirtschaft der DDR aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen i.V.m. § 116 AGB-DDR auf die Bildung der Rückstellung in der DM-Eröffnungsbilanz oder auf die Zuführung zu dem nach dem 1.7.1990 gebildeten Prämienfonds an? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 17.12.1997
Vorinstanz/AZ: III 47/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 333
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 65 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.03.2006
Erledigungs-Az: IX R 83/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 25 80