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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 64/04 |
§§: | EStG § 5 Abs. 1, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, FGO § 76 |
Schlagwörter | Rückstellung, Ungewisse Verbindlichkeit, Öffentlich-rechtliche Verpflichtung |
Rechtsfrage: | 1. Kann ein Facharzt für Labormedizin zum 31.12.1996 eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten wegen eines möglichen Rückgriffs der Kassenärztlichen Vereinigung (in Sachen Versandkostenpauschale) aufgrund einer Entscheidung eines Sozialgerichts vom Oktober 1997, die durch höhere Instanzen nicht bestätigt wurde, bilden? - 2. Unzureichende Sachaufklärung durch FG? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 25.02.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1474-1475/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 1152 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 38 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.10.2005 |
Erledigungs-Az: | XI R 64/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 12 73 |