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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 32/03
§§: AO 1977 § 66, AO 1977 68, UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a, UStG 1993 § 4 Nr. 12 Satz 2
Schlagwörter ermäßigter Steuersatz, Vermietung, Zweckbetrieb, Studentenwohnheim, Umsatzsteuer, Tarif
Rechtsfrage: Stellt die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen an Nichtstudierende (Bedienstete und Gäste) im Rahmen des Betriebs von Studentenwohnheimen eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege im Sinne eines Zweckbetriebs nach § 66 AO dar? Kann auf die Vermietungsleistungen der ermäßigte Steuersatz von 7 v.H. gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG angewandt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.05.2003
Vorinstanz/AZ: 3 K 1144/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 48 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.05.2005
Erledigungs-Az: V R 32/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 31 28