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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 180/98 |
§§: | EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, EStG § 64 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Behinderter, Berechtigter, Unterhaltsrente |
Rechtsfrage: | Ist für die Feststellung der Vorrangigkeit eines Kindergeldberechtigten für das in einer Behinderteneinrichtung aufgenommene Kind allein die Höhe der gezahlten Unterhaltsrente (Geldrente i.S.v. § 1612 BGB) eines Elternteils maßgebend oder sind in die Vergleichsberechnung alle Unterhaltszuwendungen einzubeziehen? Ist eine Haushaltsaufnahme zu verneinen, wenn ein Kind trotz Lebensmittelpunkt, eigenem Zimmer, regelmäßigem Aufenthalt und polizeilichem Erstwohnsitz bei einem Elternteil nur wegen seiner Behinderung nicht in den diesbezüglichen Haushalt aufgenommen worden ist? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 29.01.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 4 97 105 K 1 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 36 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.08.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII R 91/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 91/98 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 09 49 |