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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 10/16 (BFH) |
§§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 24 Nr. 1 a |
Schlagwörter | Einnahme, Entschädigung, Arbeitslohn, Ehrenamt, Richter, Ehrenamtlicher Richter |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei einer zugeflossenen Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz aus der Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter (Schöffe), hier bei einem Landgericht, um eine steuerbare und steuerpflichtige Einnahme i.S. des EStG? Wenn dies bejaht wird: Unter welcher der sieben Einkunftsarten wird die Einnahme erfasst? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 10.02.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 1205/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 10 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.01.2017 |
Erledigungs-Az: | IX R 10/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 04 08 |