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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 64/04 |
§§: | EStG § 8 Abs. 2 Satz 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeug, Überlassung, Privatnutzung, Fahrtenbuch, 1 v. H.-Regelung |
Rechtsfrage: | Auslegung des Begriffs "ordnungsgemäßes Fahrtenbuch" i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG, wenn die Ermittlung der privaten Kfz-Kosten nicht nach der 1 v.H.-Regelung sondern durch mit Hilfe des Software-Programms MS Exel erstellte Fahrtenbücher vorgenommen wird. Entspricht diese Art von Fahrtenbuch allein deshalb nicht der Ordnungsmäßigkeit, weil das Programm keine hinreichende Sicherheit gegen nachträgliche Veränderungen bietet? Schließen Mängel eines Fahrtenbuchs den Einzelnachweis mit der Folge aus, dass zwingend die Pauschalzurechnung nach der 1-v.H.-Regelung vorzunehmen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 21.09.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 1073/04 H (L) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 02 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.11.2005 |
Erledigungs-Az: | VI R 64/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 13 19 |