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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 66/06 |
§§: | UStG § 4 Nr. 23, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst i |
Schlagwörter | Steuerbefreiung, Ferienanlage, Ferienhof, Bauernhof |
Rechtsfrage: | Ist die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 23 UStG auch für Umsätze eines Ferienbauernhofes, der Kinder aufnimmt, anzuwenden oder ist § 4 Nr. 23 UStG dahingehend auszulegen, dass die Steuerbefreiung nach dieser Vorschrift nur solche Steuerpflichtige erlangen, die eine Einrichtung i.S.d. Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b oder i der Richtlinie 77/388/EWG unterhalten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.09.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 70/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 04 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.07.2008 |
Erledigungs-Az: | V R 66/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 05 13 |