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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 90/10 (BFH) |
| §§: | EStG § 11 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Zufluss, Verfügungsmacht, Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Verdeckte Einlage, Aktienoption, Bewertung |
| Rechtsfrage: | Führt eine verdeckte Einlage von Aktienoptionsrechten eines Arbeitnehmers in eine von ihm beherrschte Kapitalgesellschaft bereits im Zeitpunkt der verdeckten Einlage oder erst nach Ausübung des Optionsrechts im Zeitpunkt der Einbuchung der Aktien im Depot der Kapitalgesellschaft zu Lohnzufluss beim Arbeitnehmer? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 20.10.2010 |
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 3804/08 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 07 59 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 18.09.2012 |
| Erledigungs-Az: | VI R 90/10 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 02 64 |