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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 36/04
§§: EStG § 10 i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Vorkosten, Ausbau, Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand, Wohneigentumsförderung
Rechtsfrage: Vorkostenabzug bei Dachgeschossausbau: Handelt es sich bei den nicht nur im zeitlichen, sondern auch im unmittelbaren bautechnischen Zusammenhang mit dem nach dem EigZulG begünstigten Dachgeschoss-Ausbau angefallenen Arbeiten in den unteren Stockwerken (Zu- und Abflussleitungen für Wasser und Heizung, Elektro-Stegleitungen mit Sicherungen, Treppeninstandsetzung) entgegen der Auffassung des FG nicht um nach § 10 i EStG abziehbare Erhaltungsaufwendungen, sondern um Herstellungskosten des Ausbaus? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 08.04.2004
Vorinstanz/AZ: III 233/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 34 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.02.2005
Erledigungs-Az: IX R 36/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 31 75