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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 90/02 |
§§: | UmwStG § 4 Abs. 5, UmwStG § 27 Abs. 3 |
Schlagwörter | Umwandlung, Gesellschaft mbH, Einzelunternehmen, Übernahmeverlust, Eintragung, Handelsregister |
Rechtsfrage: | Kann das FA bereits die Vorschriften des § 4 Abs. 5 UmwStG 1997 anwenden (kein Ansatz eines Übernahmeverlustes), weil der Kläger zwar die Eintragung einer Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen beim Handelsregister bereits vor dem Stichtag 5.8.1997 beantragt hat, die Anmeldung des Einzelunternehmens beim Handelsregister jedoch erst nach dem Stichtag erfolgt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 11.04.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 8574/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1088 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 83 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.01.2003 |
Erledigungs-Az: | I R 90/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 32 76 |