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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 3/12 (BFH) |
§§: | EStG § 26 b, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6, BVerfGG § 31 Abs. 1 |
Schlagwörter | Lebenspartner, Zusammenveranlagung, Verfassung, Gesetzeslücke, Bindungswirkung |
Rechtsfrage: | Zusammenveranlagung bei eingetragener Lebenspartnerschaft? Entfaltet der BVerfG-Beschluss vom 21.7.2010 1 BvR 611/07 (SIS 10 22 40) und 1 BvR 2464/07 (SIS 10 22 40) betreffend die Erbschaftsteuer auch Bindungswirkung für die Einkommensteuer? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 05.12.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 848/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 06 10 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.10.2013 |
Erledigungs-Az: | III R 3/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |